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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700928
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187009286
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1870
- Monat1870-09
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Erscheint außer SonntaqS täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an vre Nedactiou — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senken. Deutschen Buchhandel und die mit «m verwandten Geschäftszweige. « 223. Eigenthum de» Börs-nv-r-inS der Deutschen Buchhändler. - Leii'Na. Mittwoch den 28. September. « 1870. Amtlicher Tbeil. Erschienene Nenigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) (' vor dem Titel — Titelauflage. ff — wird nur baar gegeben.) Braun S» Schneider in München. 8606.Busch. W., Max u. Moritz e. Bubengeschichte in 7 Streichen. 4. Ausl, gr. 8. Cart. 1 ^ Ella» in Harburg u. Uelzen. 8607.Kottmeier, A., d. Christen Samariterdicnst in der Kriegszeit. Predigt üb. Luc. 10, 23—42 gehalten am 13. Sonntage nach Trinitatis 1870. 8. Geh. » 2»/s N-k Grüning in Hamburg. 8608.1' Grüning. E.» Volkslieder im Kriegs-Jahre 1870. gr.8. Geh.*4N-k «iblivgraphis-bcS Jnstitul in Hilbburgbausen 860d.Maurcr, F., Deutschlands stl alogische Grenze ».Frankreich, qr. 8 Geh. 4 N-k Nichtamtlicher Theil „Ohne Aktiva und Passiva." »Der Art. 23. des Handelsgesetzbuches schreibt vor: „Die Ver äußerung einer Firma als solcher, abgesondert von dem Handelsge schäfte. für welches sie bisher geführt wurde, ist nicht zulässig." Es kann also nur die Handelsanstalt oder Einrichtung als Ganzes, als ein Inbegriff einzelner Sachen, als Begriffsganzes Gegenstand der Veräußerung resp. Erwerbung sein. In den weitaus meisten Fällen Wird der Erwerbstitel Kauf sein. Was hierbei besonders hervvrzu- heben bleibt, ist die Verabredung in Betreff der Activa und Passiva. Es kommen viele derartige Verkäufe vor, in welchen ansgemacht wird, daß der Käufer die ausstehenden Handelsförde rungen und die Handelsschulden nicht übernimmt. Diesem Ab kommen wird die rechtliche Wirkung, gegenüber den Handelsgläubi gern, abgesprochen. Das Obertribunal hat erkannt: daß der Uebernehmer einer Handelsfirma für die von dem früheren Inhaber dieser Firma eingegangenen Han delsschulden und Wechselverbindlichkeiten als Selbst- schnldncr zu haften habe (Erk. vom 1. November 1866. Entsch. Bd. I-V1I. S. 349). Eine gleiche Entscheidung ist getroffen in dem Erkcnntniß desselben vom 2. Juli 1868 (Archiv f. Rechtsf. Bd. I-XX. S. 356), desgleichen in dem Erk. dcss. vom 19. November 1868 (Archiv f. Rechtsf. Bd. I-XXI. S. 350). Was sich dagegen vom Standpunkte des geltenden Rechts einwenden läßt, findet sich in meinem Commentar zum Handelsgesetzbuch, Art. 23. Anmerkung 37. Dieses schützt aber den Käufer nicht gegen die souveräne Mei nung des Obertribnnals, er muß sich selbst wahren durch eine geeig nete Geschaftsklausel. Zwar ist er schon durch die Nichtübernahme der Schulden, seinem Verkäufer gegenüber, gesichert, denn dieser muß ihm ans Grund des Contracts Gewähr leisten. Jndeß wird er dadurch seiner ihm durch die Jurisprudenz aufgebürdeten Verpflich tung nicht ledig und es fragt sich dann: ob sein Verkäufer zahlungs fähig ist. Wer also eine Handelsfirma ohne Activa und Passiva kauft Siebenunddreißigster Jahrgang. muß sich von dem Verkäufer Realsicherheit gegen die etwaigen An sprüche der Gläubiger desselben bestellen und einen Aufruf der Un bekannten ausbringen lassen.« (Aus vr. C.F.Koch's Formnlarbuch für Notarien. 8. Ausl. 1870.) Miseellen. Die Leipziger Bank hat unterm 26. d.Mts. den Disconto für Wechsel und Anweisungen auf 5gh, und für Lombardgeschäfte auf 6°/g herabgesetzt. Aus New-Uork schreibt man dem Londoner „Publishers' Circular" folgende Anekdote, für deren Wahrheit sich der Einsender verbürgt: „Ein hiesiger reicher Mann bestellte zwei prachtvolle Bücherschränke; als dieselben fertig waren, gab er den Auftrag, sie mit elegant gebundenen Werken zu füllen, und dazu machte er die Bemerkung: er sei hinsichtlich deren Auswahl nicht eigen, doch sollten sie von der Art der Wavcrley-Novellen sein, von denen er schon oft mit Enthusiasmus sprechen gehört habe." Personalnachrichten. Herrn Friedr. Bertram in Sondershansen ist von seinem Fürsten das Prädicat „Hofbuchhändler" verliehen worden. Aus Augsburg, 21. Scpi. berichtet die Allgemeine Zeitung: „Das Institut der Allgemeinen Zeitung hat wiederum den Verlust eines seiner ältesten Mitglieder zu beklagen. Heute Nacht verschied nach längerem Unwohlsein Herr Friedr. Röth, Vorstand unserer Erpedition, nahe an siebenzig Jahre alt, von welchen er 34 im treuen Dienst unserer Zeitung zugebracht hat. Mit uns werden zahlreiche Freunde und Bekannte in näheren und ferneren Kreisen, mit wel chen geschäftliche und persönliche Beziehungen den Verstorbenen in. Berührung brachten, demselben ein freundliches und ehrendes An denken bewahren." 440
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