für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u S g e g c b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 100. Dienstags, den 17. November 1840. Ueber die Führung der Buchhändler-Rechnungen in Thalcrn zu 30 Gr. hat sich in diesen Blattern ein Streit angesponnen, welchen nicht sowohl zu schlichten als zu vertagen, der Zweck nach stehender Bemerkungen ist- Allerdings wäre es im Allgemeinen wünschcnswcrth, wenn unsre Rechnungen gerade in dem Münzfüße geführt würden, der an dem Orte, wo sie ausgeglichen werden, der gesetzlich gültige ist. Indessen dürfen wir uns dabei nicht übereilen, noch weniger einseitig etwas bestimmen wollen, ehe die verschiedenen Interessen Zeit gehabt haben, die Sache in Erwägung zu ziehen und sich darüber auszusprechen. Haben wir doch erst kürzlich erfahren, wieviel Streit und Groll ein solches einseitiges Borschreiten hervorbringt, che daraus ein gegenseitiges Einverständniß entsteht, das man viel wohlfeiler hätte haben können, wenn man die Betheiligten vorher gehört hätte. Es ist auch in der That keine Gefahr beim Verzüge, denn, haben die preußischen Handlungen seit Einführung der ihre Eonti in ^ führen können und dürfen, so werden wir Sachsen und Thüringer das auch können und dürfen und gerade die K. sächsische Regierung wird am wenigsten irgend etwas tbun, was den Gang des Buchhandels stören könnte. Nun zeigen sich schon vom Standpunkte des Leipziger Eommissionshandels aus nicht unerhebliche Schwierigkeiten, wie der Aufsatz des Hrn.K. (Köhler?) beweist. Herr Wigand hat dagegen nur gezeigt, daß die Reduction der auf den in den östreichischen Staaten geltenden 20 Fl. Fuß leicht sei. Es bleibt aber noch zu erörtern, wie dieselben in allen Ländern rc- ducirt werden dürften, die einen andern Münzfuß haben. Die Reduction der ^ auf ist leicht, umgekehrt ist sie schwer und führt auf häßliche Brüche; ist die Rechnungs art nach ^ einmal eingcführt, so wird es auch an Preisen wie /a- u- s- w., die sich nicht gut auf ^ reduciren lassen, 7r Jahrgang. nicht fehlen und den Sort.-Händlcrn ist eine doppclteRcduction, erst auf ^ und dann auf die Landcsmünze nicht zuzumuthen, sondern die ^,7 müssen unmittelbar reducirl werden können. Nun fragt sich: wie werden die holländischen, bremischen, Hamburger, schleswig-holsteinschcn, Lübecker, mecklenbur ger , russischen Handlungen die ^ in ihrer Landcsmünze berechnen, vor allen aber die s. g. Rcichsbuchhändlcr? — Die Beantwortung dieser Frage abzuwarten, dürste sehr räthlich sein, damit wir nicht nach voreiliger Einführung der neuen Berechnungsart zu unserm Schaden inne werden, daß wir dadurch Veranlassung gegeben haben, unfern Verlag in man chen Gegenden zu vertheuern. Daß diese Gefahr so ganz eingebildet nicht sei, will ich an einem Beispiele zu zeigen versuchen. Es ist noch nicht so gar lange her, daß an vielen Orten des südwestlichen Deutsch lands bei allem norddeutschen Verlage oder doch dem der s. g. Nettohändler der Thaler zu 2 fl. gerechnet wurde. Jetzt be steht meines Wissens dieser unkaufmännische und uncollegiali- schc Mißbrauch zum Besten des Nachdruckhandels und zum Nachtheil des norddeutschen Verlags nur noch in Stuttgart, während er in entferntern Gegenden aufgehörl hat. Geht al les seinen ungestörten Gang, so wird er sich auch in St. schwerlich noch lange halten können. Derselbe könnte sich aber vielleicht wieder weiter ausbreiten, wenn wir die Reichsbuch händler durch Einführung der ^ in unsre Rechnungen nöti gen, zwischen der Reduction derselben auf 3^ kr. (ihren wah ren Werth), wodurch sie den bisher genossenen Gewinn von 3 kr. auf den Thaler verlieren würden, und auf 4 kr., wo durch wiederum der Thaler auf 2 fl. gesteigert würde, zu wählen. Gut wäre es, wenn die Erledigung solcher Fragen durch Kreisvereine geschehen könnte, wie ich sie in Nr. 83 u. 84- der Preßzeitung vorgeschlagen habe; indessen kann auch durch Besprechungen unter den Buchhändlern der Hauptortc schon viel geschehen und jedenfalls möchte cs für uns rathsam sein, 191