ltr>chci»l autzer Sonntagr täglich. — Bis srüh s Uhr ein gehende Anzeigen kommen in de, Regel n. wenn irgend möglich in der nächsten Nr zur Ausnahme Börsenblatt für den «eiiräge skr da» Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition dkdselben zu senden Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS BörscndcrcinS der Deutsche» Buchhändler. 111. Leipzig, Mittwoch den 16 Mai. 1888. Amtlicher Teil. Bckanntmachun g. Auf unser an die sämtlichen Ministerien und hohen Behörden im Deutschen Reiche gesandtes Rundschreiben vom 13. Februar 1888, welches die Bitte enthält, bei Beschaffung von Büchern und Zeitschriften ans Rabatt nicht zu dringen, sondern den von den Verlegern normierten Ladenpreis anzuerkennen, ist dem Unterzeichneten Vorstand unter anderen auch nachstehendes Schreiben seitens des Großherzoglichen Ministeriums des Innern in Karlsruhe zugegangen, das wir hiermit zur Kenntnis unserer Mitglieder bringen. Berlin und Leipzig, 12. Mai 1888. Der Vorstand des Sörsenvercins der Deutschen Buchhändler. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Ministerium des Innern. Karlsruhe, den 19. April 1888. Die Förderung des Sortimentsbuchhandels betreffend. Dem Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler z. H. des ersten Vorstehers, Herrn Adolf Kröner in Leipzig, erwidern wir ans die Zuschrift vom 13. Februar d. I., daß wir aus derselben Veranlassung genommen haben, mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Bedeutung des in seiner Existenz bedrohten Sortimentsbuchhandels und der vielfachen von dem selben abhängigen Geschäftszweige die uns unterstellten Behörden anzuweisen, bei Beschaffung von Büchern und Zeitschriften auf die kleinen inländischen Sortimentsbuchhandluugen Rücksicht zu nehmen und einen größern als den bei Baarzahlnngen üblichen Rabatt von denselben nicht zu verlangen. gez. Turban. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Herrn Adolf Kröner in Leipzig. Bekanntmachung. Angesichts des häufigen Vorkommnisses, daß Rundschreiben über Geschäftsbegründungen oder Veränderungen niit der Bemerkung versehen sind, es sei ein eigenhändig unterzeichnetes Exemplar im Archiv des Börsenvereins nieder- gelegt, während die Übersendung nicht geschah, wird hierdurch bestimmt, daß in dem monatlich im Börsenblatt erscheinenden Verzeichnis der eingegangenen derartigen Rundschreiben nur diejenigen Aufnahme finden , von welchen thatsächlich ein eigenhändig unterzeichnetes Exemplar bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins hinterlegt worden ist. Letztere ist beauftragt, gegebenen Falles die betreffenden Firmen an die Einsendung besonders zu erinnern. Berlin und Leipzig, lö. Mai 1888. Der Vorstand des üörsenvcrcins der Deutschen Buchhändler. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Bekanntmachung. Die Denkmünze zur Erinnerung an die Übergabe des Buchhändlerbanners wird nebst einem Dankschreiben an alle Stifterinnen Ende dieses Monats zur Versendung gelangen. Leipzig, den 8. Mai 1888. Der Vorstand des Sörsenvercins der Deutschen Buchhändler. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. 33S Fünfundfünszigster Jahrgang.