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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1895
- Sprache
- Deutsch
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Erschein* sin Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahreSpreiS: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeige i st:- Mttglieter 10 Pfg., fü, Nichtm'.lglieder 20 Pfg., für Nichtbuch- Händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börseuvcreins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. 217. Leipzig, Mittwoch den 18. September. 1895. (Amtlicher Teil.) Oerliner, Leipziger und Äuttgnrter Oerlegcrvereine. s38504j Bekanntmachung. Wir machen darauf aufmerksam, daß unser Nachtrag zur Ostermeßliste am 15. Oktober erscheint und alle Firmen, welche ihre Saldoreste bis zum 1. Oktober nicht bezahlt haben, unnachsichtlich von der Liste gestrichen werden. Berlin, Leipzig und Stuttgart, im September 1895. Die Vorhände der Verlegerverrine. (Nichtamtlicher Teil.) Zur lmchhändlerischen Verkehrsurdnnng. Eine Bestimmung unserer Verkehrsordnung bedarf der Abänderung, weil sie in der Praxis zu nicht vorhergesehenen Folgen führt. Es ist die wegen der Ersatzpflicht für ab handen gekommene Pakete in Z 20. Die Absicht der Bestimmung war, über das Dilemma wegznhelfen, daß sich nie Nachweisen läßt, wo und durch wen ein Paket in Verlust geriet. Der Kommissionär des Absenders kann den Eingang bestätigen; der Empfänger oder sein Kom missionär aber hat keinen Nachweis des Eingangs bei ihm — es läßt sich nur der Verlust konstatieren, und die Ver kehrsordnung bestimmt nun, daß der Verlust von den Be teiligten zu gewissen Teilen getragen wird. Der VerlustI — Deckt sich aber der Rechnungsposten der verloren gegangenen Bücher mit dem wirklich entstandenen Verlust des Verlegers? Das ist bei der Abfassung der Ver kehrsordnung nicht bedacht worden! In der That wird beim Verlorengehen von Büchern nur in ganz seltenen Fällen ein wirklicher und berechenbarer Verlust entstehen. Von den meisten Büchern, die gedruckt und versandt werden, wird die Auflage nicht ausverkauft, ein Teil davon wird eingestampst, vermakuliert oder im besten Falle verramscht, das einzelne Exemplar, das verloren gegangen ist, hat also gar keinen oder nur geringen Wert. Ist es da vernünftig und gerecht, daß vom Sortimenter und Kommissionär ein Ersatz zu leisten ist, der nach dem Rechnungswert berechnet wird, zu dem der Verleger das Buch gern verkauft hätte, der aber gar nicht zu erlangen ist? Viele Verleger, wie der Schreiber dieser Zeilen, streichen ja den Betrag einer verloren gegangenen Sendung, wenn der Eingang von einem vertrauenswürdigen Kommissionär bestätigt wird — der Weg, den wir für unseren Vertrieb benutzen, ist nicht absolut sicher, und es gehen eben Pakete verloren; für den Verleger bedeutet das nur selten einen wirklichen Vermögens- verlust, und er kann deshalb dieses Risiko auf sich nehmen, während für die andern Beteiligten, von denen noch dazu auf alle Fälle stets zwei schuldlos sind, nach der gel tenden Bestimmung allemal ein Vermögensverlust entsteht. Andere Verleger aber bestehen auf das durch die Verkehrs ordnung geschaffene Recht, und es soll ihnen auch nicht ver kümmert werden Aber keinesfalls sollte es in Zukunft so geschehen, daß einfach der Buchposten des Verlegers zugrunde gelegt wird. Es muß eine Stelle geschaffen werden, die über den Wert des Verlorengegangenen entscheidet; der Börsen- Zweimidsechzigster Jahrgang. verein, der das Gesetz gegeben hat, muß auch dafür sorgen daß es nicht zu einem ungerechtfertigten Schaden der einen Partei führt, er muß einen Ausschuß bilden, der in diesen Dingen Recht spricht, und der Paragraph der Verkehrsordnung muß entsprechend abgeändert werden. Diese Zeilen wollen den verehrten Vorstand veranlassen, daß er einen entsprechenden Antrag für die nächste Haupt versammlung in Erwägung zieht. G. Gründung eines Vereins Anhaltischer Buchhändler. Aus Dessau ging der Redaktion d. Bl. das nachstehend abgedruckte Cirkular zu: Datum des Poststempels. Geehrter Herr Kollege! Die Unterzeichneten erblicken in dem engeren Zusammen schluß der Buchhändler Anhalts zu einer korporativen Ver einigung eine wesentliche Förderung ihrer Interessen und ver suchen es, die Gründung eines Vereins Anhaltischer Buchhändler unter Anschluß an den sächsisch-thüringischen Verband anzustreben. Sie werden daher gebeten Sonntag, den 29. September, nachmittags 3 Uhr in Cöthen, Hotel »Schwarzer Bär«, einer Versammlung bei wohnen zu wollen, welche sich mit der Gründung des Vereins Anhaltischer Buchhändler befassen und solche herbeiführen soll. Eine solche Vereinigung kann nur Erfolg und Wirkung haben, wenn wir alle in dem Gedanken der Förderung unserer Interessen solidarisch sind und sich niemand in Rücksicht auf Sonderintercssen ausschließt. Wir hoffen, daß sich jeder da finden läßt, wo es das Wohl unseres Standes gilt, und nur diese Hoffnung läßt uns daran denken, durch eine Vereinigung in unserem kleinen Kreise unsere Interessen wirksam zu vertreten. Wir dürfen also erwarten, auch Sie in der Versammlung begrüßen zu können, und bitten Sie, Ihre Anmeldung an den mituntcrzcichneten Kollegen Elvers vorher gelangen zu lassen, damit wir ersehen, ob unser Bestreben allgemeine Zu stimmung findet. Ballenstedt: B. Virnau. Bernburg: M. Held. Cöthen: I. A. Elvers. Dessau: Hermann Oesterwitz. Zerbst: Friedr. Gast. Tages-Ordnung: 1. Besprechung und Beschlußfassung über die Gründung eines Vereins Anhaltischer Buchhändler. 2. Wahl des Vorstandes. 3. Besprechung des Schulbücherhandels in Anhalt und Beschluß fassung über schutzbringende Maßregeln für die Sortimenter Anhalts. 4. Besprechung über die Rabattfrage, Lieferungen an Schulen ec. 5. Besprechung über die einheitliche Einführung eines -Bringer lohnes« auf Zeitschriften. 6. Einrichtung von Halbjahrs-Versammlungen der Anhaltischen Buchhändler. 672
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