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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18911026
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Ortchetnt laqltch ont Ausnahme der Senn- und Feiertage. — JahrespreiS kür Mitglieder ein Exemplar 10 ^ für Nichtmitglieder 30 für den «n,eigen: für Mitglieder IO Pfg. für Nichtmitglieder 20 Psg., für Nichtbuch händler 30 Psg. die dreigespultene Petit teile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 249. Leipzig, Montag den 26 Oktober — 1891. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung hat den Antrag des Herrn Frie dr. Ad olf Ackermann-München auf Errichtung einer Zentralstelle in New-Uork oder Washington behufs Vertretung der Interessen der deutschen Verleger bei Anwendung der amerikanischen Cophright-Act vom 3. März 189l, sowie das dazu gestellte Amendement des Herrn Otto Mnhtbrecht-Berlin auf Errichtung einer Zentralstelle in Leipzig zum Schutze des Urheber- und Verlagsrechts dem Vor stande des Börsenvereins mit dem Aufträge überwiesen: „Diese Anträge in dem Falle zur Ausführung zu bringen, daß ihm eine solche nach näherer Prüfung der ganzen Angelegenheit im Interesse des Deutschen Buchhandels zu liegen scheine." Was den Antrag Ackermann betrifft, so hat sich der Vorstand sofort mit dem Auswärtigen Amte in Verbindung gesetzt und mit demselben wiederholt schriftliche und mündliche Verhandlungen gepflogen. Er ist aber vorläufig um deswillen noch nicht in der Lage, den Antrag zur Ausführung zu bringen, weil die amerikanische Copyright-Act auf die deutschen Urheber zur Zeit noch keine Anwendung findet. Die zwischen der Deutschen und Amerikanischen Regierung hierüber geführten Verhandlungen sind, wie verlautet, noch nicht zum Abschlüsse gekommen. Sobald dies eintritt oder in naher Aussicht steht, wird der Vorstand sofort die ihm zweckmäßig scheinenden Schritte thun und darüber Weiteres veröffentlichen. Bezüglich des Amendements Mühlbrecht hat der Vorstand auf Grund der von dem Antragsteller ausgearbeiteten und veröffentlichten Denkschrift, für welche demselben hierdurch der Dank des Vereins ausgesprochen wird, sowie auf Grund zahlreicher, dein Verfasser zugegangener Schreiben anzuerlennen gehabt, daß das Gebiet des Urheber- und Verlagsrechtes ein sehr schwieriges ist, in welchem trotz der vielfachen Hilfsmittel die zunächst beteiligten Kreise sich nur schwer zurechtfinden, daß den Urhebern und Verlagsbuchhändlern häufig mehr oder weniger bedeutende Rechte nur deshalb verloren gehen, weil sie die zur Wahrung derselben erforderlichen gesetzlichen Bedingungen, bezw. die Wege zur Erfüllung derselben nicht kennen. Es erscheint infolge oessen allerdings iin Interesse insbesondere des deutschen Verlagsbuchhandels wünschenswert, eine Stelle zu schaffen, welche mit der einschlagenden Gesetzgebung und Rechtsprechung vertraut ist, auf Ansuchen der Beteiligten alle zur Wahrung der einzelnen Rechte erforderlichen Schritte unternimmt und bezüglich aller das Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen Rechtsauskunft erteilt. Der Vorstand ist zu der Überzeugung gekommen, daß dies Alles am zweckmäßigsten nicht durch einen aus mehreren Personen bestehenden Ausschuß, sondern durch einen ans dem Gebiete des Urheber- und Verlagsrechts erfahrenen Rechts anwalt besorgt wird. Er hat deshalb, um für die Mitglieder des Börsenvereins eine Auskunftsstelle für Ur heber- und Verlagsrecht zu schaffen, mit Herrn Rechtsanwalt Oi. Paul Schmidt in Leipzig, Querstraße 9, I, welcher sowohl auf dem Gebiete des Urheber- und Verlagsrechts, als auch auf dem mit demselben in engem Zusammenhänge stehen den Gebiete der gewerblichen und socialen Gesetzgebung durch seine langjährigen Stellungen als früherer Generalsekretär des Börsenvercins, als Rechtskonsulent des Deutschen Buchdrucker-Vereins und Geschäflsführer der Deutschen Buchdrucker- Bernfsgenossenschaft Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, das nachstehende Abkommen getroffen: Herr Or. Paul Schmidt übernimmt vom 1. November d. I. an für sämtliche Vereinsmitglieder 1. die Besorgung aller Eintragungen in die-beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle-, 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen: 3. die Gewährung von Rechtsbelstand in allen das Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen und zwar dergestalt, daß die Dienstleistungen unter 1. und 2. nicht von den Mitgliedern, sondern vom Börsenvereine, die Dienstleistungen unter 3. zu noch näher mit dem Vorstande zu vereinbarenden Bedingungen von den Vereinsmitgliedern vergütet werden. Wir ersuchen daher die Mitglieder des Börsenvereins, sich in allen das Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Angelegenheiten an Herrn Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt zu wenden. Im übrigen wird der Vorstand es nach wie vor und wie es seine Vorgänger mit bestem Erfolge schon seit Jahr- zehnten gethan haben, als eine seiner wichtigsten Aufgaben betrachten, auf die weitere Ausgestaltung der Gesetze und Ver- Achtundsünszigiter Jahrgang. LSI
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