Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnvcreinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 49. Leipzig, Sonnabend den 1. März. Amtlicher Teil. Bekanntmachung betreffend Geheimhaltung des Börsenblattes. Nachdem in den letzten Wochen des Jahres 1901 beim Vorstand der Antrag cingegangen war, er möge fiir die dnrch die Satzungen als Regel festgesetzte strikte Durchführung der Vsrs<ri»Sl«»tt«» Sorge tragen, haben eingehende Erörterungen hierüber stattgesunden. Es ergab sich, daß eine beträchtliche Anzahl von Nichtbuchhändlcrn mit der vorgeschriebencn Genehmigung des Vorstandes das Börsenblatt bezieht, eine doppelt so große Anzahl aber ohne diese Genehmigung. In Anbetracht thatsächlichcr oder zu befürchtender Schädigung der Interessen der Mitglieder hat der Vorstand nach einstimmigem Beschluß die jederzeit widerrufliche Genehmigung mit dem 31. Dezember ISO! in allen Fällen zurück gezogen, um die bereits 1887 angestrebtc vollständige Geheimhaltung unseres amtlichen Organs nunmehr durchzusühren. Den Bibliothcksverwaltnngcn und anderen dem Buchhandel wohlwollenden Anstalten haben wir damit eine vorübergehende Unbequemlichkeit verursachen müssen. Wir dürfen indes der Ueberzeugnng sein, daß der ihnen empfohlene Bezug des »Wöchentlichen Verzeichnisses der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deutschen Buch handels- <J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig) und anderer bibliographischer Hilfsmittel alle berechtigten Wünsche derselben erfüllen wird, namentlich wenn cs sich unsere Mitglieder angelegen sein lassen, diese wichtige Knndschnst schnell und zuverlässig über angckündigts und erschienene Neuigkeiten zu unterrichten. Unsere Mitglieder aber und diejenigen Nichtmitgliedsr, welche das Börsenblatt beziehen, weisen wir, unter Be zugnahme auf Z 4 Absatz I Ziffer 6 und 8 4 Absatz II, III der Satzungen, darauf hin, daß das »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige- künftig nur an Buchhändler geliefert werden darf und Nichtbuchhändlern auch die leihweise Bekanntgabe oder die Einsichtnahme in dasselbe ausnahms los zu versagen ist. Bei der Wichtigkeit dieser Angelegenheit für den Gesamtbuchhandel werden wir gezwungen sein, gegen Zu widerhandlungen auf Grund der Satzungen (Z 8 Absatz II Ziffer l) vorzugehen. Leipzig, den 7. Februar 1902. Der Vorstand drs Vvrsonvrrrins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Albert Brockhaus. vr Wilhelm Ruprecht. Otto Nauhardt. Ernst Votiert. Alexander Francke. Wilhelm Müller. EMitiinie Ucniglieitcii des drnischen Äuchhnndcls. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichsffchen Buchhandlung.) ° vor dem Titel -- ohne Ausdruck der Firma des Einsenders aus dem betr. Buche. st vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises cingcschickt. Die mit u. vorgezcichnetcn Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit u.u. und u u.n. bczeichnclcu auch im Jnlaude. Preise in Mark und Pfennigen. A. Bath in Berlin 2sitkranov, inilitLrieolw. 2. litt l.rr 8. n. 1. — Börsenblatt für den deutlchen Buchhandel, oo. rteikieaana <5. S. Beck'sche Berlags-Buchh. in München. Ltraolr, II. n.: parackigmala bobrnioL. lül. V. (24 8.) 8''. n. —. 40 I. A. Bergmann in Wiesbaden. Ersvrlektßau cksa klgrvon- u. 8gslsnlsl>sn8. luneal-Daretsllungon k. l-nbilelets aller 8täocko. NrsZ v. I-. llosreonkolck u. II Lurslla. 12. Ilkt. gr. 8». ->. —. 80 allgeinsinon llrantrenlnrue UainliurA-Ilppanäorf. III. u. IV. Ileeto obirueg. Lbtlx., Oe. Ilninmnll. gu. 8°. In klappe so n. 3. 60 ^ Itk.^ UliavI'r.nel, Seliol». er lira nie Ikvnxr'^Ualen Mttteelentls- Acr». Ben-r'S Buchst. in Königsberg. Ankermann, B.t Goethes Stellung zum Christentum. Bortrag. (25 S.) gr. 8". ». —. 50 240.