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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1852
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1852
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler«Meffe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für da- Börsen blatt sind an die Redac- tion; — Inserate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. 60. Leipzig, Dienstag am 29. Juni 1852. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung an sämmtliche Leipziger Buchhandlungen. Für den Monat Juli 1852 fungiren: Herr K Hcubel als Börsenvorsteher. - F- L. Geb hardt als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den 29. Juni 1852. Die Deputirtcn des Auchhandels zu Leipzig. Bericht über die achtzehnte Generalversammlung der Actionairs verdeutschen Buchhändlcrbörsc vom 13. Mai 18S2 und eine derselben am 7. Mai vorangegangenc außerordentliche Generalversammlung. Es ist den verchrlichcn Actionairs der deutschen Buchhändler- börse aus dem siebzehnten Jahresbericht annoch erinnerlich, daß auf Antrag des Unterzeichneten Vorsitzenden des Revisionsausschusses die Generalversammlung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler bereits in der Cantateversammlung des vorigen Jahres den Anspruch des Amortisationsfonds auf Gewähr des vollen Dritthcils der Ein künfte des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel, welcher demselben schon durch den Actienvcctrag vom 27. April 1837 zugcsichcrt war, sowohl für die Zukunft als für die Vergangenheit anerkannt hatte. Da inzwischen der Börsenvorstand beabsichtigte, verschiedene Abänderungen bei Herausgabe des Börsenblattes eintcetcn zu lassen, wodurch die Einkünfte desselben geschmälert werden können, und rücksichtlich deren er sich durch die Theilnahme des Amortisa tionsfonds am Reinertrag des Börsenblattes beengt sah, so wendete sich derselbe an die königlich sächsische Staatsregicrung mit dem er neuerten Anerbieten einer festen jährlichen Rente von 400 Thalcrn, welche derselbe, anstatt des stipulirtcn Drittheilcs, bis zu völliger Tilgung der Acticn ohne Rücksicht auf die Höhe des Ertrags des Börsenblattes zu zahlen versprach. In dessen Folge hatte das könig liche Ministerium des Innern sich vorläufig dahin ausgesprochen, daß es kein Bedenken habe, ein solches Anerbieten zu genehmigen, daß cs sogar eine Rente, die dem Amortisationsfonds für alle Fälle gewährt werde, jeder Quotalbetheiligung vorziehe, die endgültige Annahme des Erbictens jedoch von Ausstellung einer rechtsverbind lichen Zusicherung und der legalen Beitrittserklärung der Actionairs Neunzehnter Jahrgang. der deutschen Buchhändlerbörse abhängig machen müsse. Da nun statutenmäßig die Auslassung der zur Rückzahlung kommenden Ac- tien am Zahltage der Jubilatcmesse erfolgen muß, der Börsenvorstand aber vor Eingehung einer bestimmten Verpflichtung sich der Zustim mung der Cantateversammlung glaubte versichern zu müssen, so blieb nur übrig, die Entscheidung der Frage den Actionairs in einer vor der Cantatevecsammlung abzuhaltenden außerordentlichen General versammlung vorzuleaen. Diese wurde auf den 6. Mai d. I. anbe raumt und war ziemlich zahlreich besucht. In derselben stattete zuvörderst der Vorsitzende des Vcrwal- tungsausschusses. Herr Philipp Mainoni, auf Ersuchen des Unterzeichneten, Vortrag über die Lage der vorerwähnten Angelegen heit und entwickelte die Gründe, aus welchen der Verwaltungsaus schuß sich veranlaßt gesehen hatte, die Zustimmung zu dem von der königlichen Regierung bereits genehmigten Anerbieten des Vorstandes des Börsenvereins zu bevorworten. Wenn nun das Gewicht dieser Gründe, hauptsächlich darausgestützt, daß durch Gewähr einer festen Rente eine volle Regelmäßigkeit in das Tilgungswerk gebracht werde, und hierüber dieselbe so bemessen sei, daß mit ihrer Hülfe die statu tenmäßige jährliche Ausloosungauch unter den ungünstigsten Umstän den gedeckt erscheine, von allen Anwesenden bereitwilligst anerkannt wurde, so glaubte man doch jedes noch übrigen Bedenkens dadurch enthoben zu sein, daß die königliche Staatsregicrung bereits im Vor aus ihre Zustimmung zu diesem Abkommen erklärt hatte. Es wurde demgemäß das Anerbieten des Börsenvorstandes, anstatt eines Dcit- theils der reinen Einkünfte des Börsenblattes, von jetzt an eine feste jährliche Rente von Vier Hundert Thalern zu gewähren, einstimmig angenommen, und der Vorsitzende ermächtigt, dem Börsenvorstand von diesem Beschluß in beglaubter Form die erforderliche Nachricht zu geben. In derselben Versammlung wurde nach Erledigung dieses Ge schäftes den Anwesenden Bericht über die nothwcndig gewordenen Reparaturen des Börsengebäudes erstattet. Es hat der Verwaltungs ausschuß für diesen Zweck einen der bewährtesten Architekten der Stadt mit gründlicher Untersuchung der Börse beauftragt und von demselben einen doppelten Anschlag anfertigen lassen. Der eine bezieht sich auf die schlechterdings unvermeidlichen Reparaturen und weist ein Ecforderniß von Rthlr. 1800 nach 129
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